Sie haben bereits länger Beschwerden?
Ihr Arzt beantragt mit Ihnen ein allgemeines Heilverfahren.
Sie sind im Krankenhaus, haben aber noch Beschwerden?
Stationsarzt oder Sozialdienst beantragen eine Reha-Maßnahme. Krankenhausentlassung und Reha-Beginn liegen eng beieinander, so dass Sie schnell weiter an Ihrer Gesundung arbeiten können im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB).
Auch 6 Wochen nach der Krankenhausentlassung können Sie eine sogenannte Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) durchführen. Unser Sozialdienst ist Ihnen dabei gerne behilflich.
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um Ihre Reha an Frau Dohmen unter 0211-270 195-13 (8:00 - 14:00 Uhr)
Sie möchten Ihren Therapieerfolg weiterhin nachhaltig sichern?
Nutzen Sie die ambulanten Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung Bund bzw. Rheinland oder unsere Nachsorgeempfehlungen. Unsere behandelnden Ärzte und unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne darüber!
Sie möchten vorbeugend etwas für Ihre Gesundheit tun?
Besuchen Sie unsere Präventionskurse zu verschiedenen Gesundheits- und Themenbereichen. Nutzen Sie unser reichhaltiges Trainingsangebot. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne persönlich, entweder telefonisch (8:00 - 18:00 Uhr) oder per Email:
► Orthopädie | ► Kardiologie | ► Physiotherapie | ► Nachsorge